Hörschädigung – was ist das?
Bei einer Hörschädigung ist das Hören beeinträchtigt – von einer geringfügigen Minderung des Hörvermögens bis zu seinem vollständigen Ausfall. Manchmal kommen weitere Beeinträchtigungen hinzu (Tinnitus = Ohrgeräusch, Gleichgewichtsstörungen, Sehbehinderung). Weil durch die Beeinträchtigung des Hörens auch das Sprachverstehen behindert ist, geht eine Hörschädigung mit einer - unsichtbaren – Kommunikationsbehinderung einher.
Die Art der Hörschädigung hängt ab vom Zeitpunkt und vom Ausmaß des Hörverlustes. Man unterschiedet zwischen:
Gehörlosigkeit
- der Hörverlust tritt vor dem Spracherwerb ein, also vor dem 3. Lebensjahr
- der Hörverlust ist so groß, dass auch mit technischen Hilfsmitteln das Verstehen von Sprache nicht möglich ist
- der Erwerb von Laut- und Schriftsprache ist sehr erschwert; da Gehörlose ihre Aussprache nicht kontrollieren können, sind sie oft nur schwer zu verstehen
- Gehörlose haben ihre eigene Sprache – in Deutschland ist es die Deutsche Gebärdensprache (DGS) – und ihre eigene Kultur. Praktisch leben sie als sprachliche Minderheit.
Ertaubung
- der Hörverlust tritt nach Abschluss des Spracherwerbs ein (3. – 4. Lebensjahr)
- der Hörverlust ist so groß, dass auch mit technischen Hilfsmitteln das Verstehen von Sprache nicht mehr möglich ist
- die Betroffenen beherrschen die Laut- und Schriftsprache, sind beim Verstehen der Lautsprache aber auf das Absehen vom Mund angewiesen. Manche benützen lautsprachbegleitende Gebärden (LBG)
Schwerhörigkeit
- kein vollständiger Hörverlust, das Sprachverstehen ist zumindest mit Hilfe von Hörgeräten noch möglich, u.U. mit Zuhilfenahme weiterer unterstützender Maßnahmen ( Absehen vom Mund, Gebärden); je nach Ursache der Hörschädigung wird Sprache aber nicht nur leiser, sondern auch verzerrt oder nur in Teilstücken wahrgenommen (Bsp.: Von dem Satz „Frage und Antwort sind die Pfeiler der Kommunikation“ hört man: „rage un an wor in die eiler der ommuni a ion“ – den Rest muss man raten…)
- ein/e Schwerhörige/r kann auch mit guter Hörgeräteversorgung nicht ‚normal’ hören (das ist anders als bei der Brille!), besonders schwierig ist das Sprachverstehen in Gruppen, in unstrukturierten Gesprächssituationen und bei Störgeräuschen
- Schwerhörigkeit geht nicht selten mit Geräusch(über)empfindlichkeit einher
CI-TrägerInnen
- Das Cochlea-Implantat (CI) ist eine ins Innenohr implantierte elektronische Hörhilfe. Ein CI ermöglicht kein normales Hören, die Hörbedingungen sind wie bei HörgeräteträgerInnen. CI-TrägerInnen sind ohne CI gehörlos bzw. hochgradig schwerhörig
Zentrale Hörstörungen
- akustische Signale werden wahrgenommen, aber die Bedeutung dieser Signale wird aufgrund einer Funktionsstörung im Gehirn nicht verstanden
- Hörsehbehinderung/Taubblindheit
- Hier geht die Beeinträchtigung bzw. der Verlust des Gehörsinns einher mit einer Beeinträchtigung bzw. dem Verlust des Sehvermögens
Eine Hörschädigung kann unterschiedliche Ursachen haben. Sie kann entstehen
vor der Geburt:
- durch Vererbung, z.B. Usher-Syndrom
- durch eine Erkrankung der Mutter während der Schwangerschaft, z.B. Röteln, Mumps
- durch Alkohol oder bestimmte Medikamente während der Schwangerschaft
während der Geburt:
- durch Sauerstoffmangel
- durch Blutgruppenunverträglichkeit
im Lauf des Lebens:
- durch verschiedene körperliche Krankheiten, z.B. Hirnhautentzündung. Scharlach, Masern, Syphilis, Grippe, Diabetes mellitus (= "Zucker")
- durch Entzündung des Hörnervs oder chronische Mittelohrentzündung
- durch Schädigung des Hörnervs durch mechanische oder akustische Reize (Knalltrauma, dauerhaft hohe Lärmbelastung, Unfälle)
- durch Schädigung des Hörnervs durch toxische (= giftige) Stoffe (z.B. Alkohol, Nikotin, Medikamente)
im Alter:
- durch die Alterung des Gewebes
- durch dauerhaft hohe Lärmbelastungen im Laufe des Lebens